DENOx Engineering for SCR and SNCR Systems

Emissionsgrenzwerte bei großen Feuerungsanlagen

Die Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen definiert Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen aus großen Feuerungsanlagen wie Elektrizitätswerken die in allen Bereichen der SCR und SNCR-Technologie relevant sind. Mit diesen Verordnungen wird im Bereich DENOx eine konkrete Umsetzung der Klimaziele und des Klimaschutzes von Seiten des Gesetzgebers unmittelbar umgesetzt.

Die Verordnung betrifft im Bereich der Stromerzeugung alle kohle-, gas- oder ölbetriebenen Wärmekraftwerke mit einer Wärmeleistung von über 50 MW.

Die Verordnung betrifft auch Gasturbinen sowie Verbrennungsmotoranlagen. Ausgenommen sind stromerzeugende Verbrennungsmotoren.

> Quelle zur Verordnung im deutschen Bundesanzeiger mit einschlägigen Details.

Die IPPC Richtlinie regelt die Anpassung von bestehenden Großfeuerungsanlagen an das integrierte Konzept der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.

Emissionswerte sind keine Grenzwerte. Sie sind repräsentativ für den normalen Anlagenbetrieb, ohne Lastspitzen, An- und Abfahren und ohne Störfälle. Sie beinhalten weiters keine "Garantiezuschläge" so wie Emissionsgrenzwerte dies tun. Emissionswerte sind in den BREFs als Tagesmittelwerte (zB mg/Nm³) angegeben bzw. spezifisch auch als Jahresmittelwert pro Tonne Produkt. 



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